kulturgutschutz deutschland

Peru

Der Kulturgutschutz ist in Peru in Art. 21 der Peruanischen Verfassung aus 1993 (Constitutión politica del Perú 1993) verankert.

Spezialgesetz ist das Gesetz Nr. 28296, Allgemeines Gesetz nationalen Kulturerbe (Ley N°28296, Ley General del Patrimonio Cultural del la Nación 2004) zuletzt geändert durch das Decreto Supremo N° 001-2016-MC.

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Peru und anhand der Objektliste Lateinamerikas.

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