kulturgutschutz deutschland

Guatemala

Die wichtigsten Regelungen zum Kulturgutschutz in Guatemala sind in Spanisch in einem Kompendium zusammengefasst.

  • Politische Verfassung der Republik Guatemala, Artikel 60;
  • Gesetz zum Schutz des Kulturerbes der Nation,
  • Dekret Nummer 26-97 des Kongresses der Republik Guatemala, Artikel 11,35 wörtlich c), 45, 50, 56;
  • Ministervereinbarung 721-2003, betrifft das Ausfuhrverbot von besonders wichtigen archäologischen Stücken;
  • Ministervereinbarung 4-2009, Verordnung für den Ablauf von Forschungen der Archäologie und verwandten Disziplinen;
  • Ministervereinbarung 14-2016, Rechtsvorschrift für das Register von Kulturgütern;
  • Ministervereinbarung 15-2016, Rechtsvorschrift zur Regulierung des Besitzes von beweglichen archäologischen Kulturgütern von Privatpersonen;
  • Ministervereinbarung 16-2016, Rechtsvorschrift für Ausstellungen von archäologischen, historischen, ethnologischen und künstlerischen Objekten;
  • Verordnung der Gemeinde zum Schutz und Erhaltung des historischen Stadtzentrums und die historischen Einheiten der Stadt Guatemala und
  • Ministervereinbarung 328-98, Erklärung des historischen Zentrums der Stadt Guatemala zum Kulturerbe;
  • Verordnung zum Betreiben des Nationalparks Tikal;
  • Ministervereinbarung zum Schutz von Kaminaljuyü.

Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO die nationale Gesetzgebung zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Guatemala anhand der Objektliste Zentralamerikas und anhand der Objektliste Lateinamerikas.

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