kulturgutschutz deutschland

Costa Rica

Die Rechtsgrundlagen können über das Rechtsinformationssystem Costa Ricas SINALEVI (spanisch) unter Eingabe der Ordnungsnummer eingesehen werden.

Die wichtigsten Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 6703 vom 19. Januar 1982 enthalten:
Artikel 8 - „Der Handel und Export von archäologischen Objekten durch Privatpersonen und private oder öffentliche Institutionen ist verboten. Die einzige Institution, die befähigt ist, archäologische Objekte mit der Absicht des Austausches oder der Forschung zu exportieren, ist das Nationalmuseum mit einer vorhergehenden Erlaubnis der Nationalen Archäologischen Kommission.“

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Costa Rica anhand der Objektliste Zentralamerikas und anhand der Objektliste Lateinamerikas.

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