kulturgutschutz deutschland

Zypern

Antikengesetz (Antiquities Law), insbesondere Art. 2, Kapitel 31: Art. 27 und Art. 28

Gesetz Nr. 182(I) aus 2002 über den Export von Kulturgut (basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 116/2009). Law No. 182(1) of 2002 on the export of cultural goods, in case of illegal export of cultural goods.

Offizielle englischsprachige Übersetzung beider Gesetze.

Zollgesetz aus 2004, Nr. 94(I)/2004 (nicht verbindliche englischsprachige Übersetzung):

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Für Zypern, das seit dem 19.10.1997 Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist, stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Mit Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sollten Sie Cookies nicht akzeptieren, können Sie über "Ablehnen" der Verwendung von Cookies widersprechen.

Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OK