Ukraine
Die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 ist mit Verordnung des Präsidiums des Obersten Rates der ukrainischen Sowjetrepublik vom 12.10.1988 Nr. 5396- XI ratifiziert worden;
Die Ausfuhr von Kulturgut ist vor allem durch folgende nationale gesetzliche Akte geregelt:
- Gesetz der Ukraine vom 21.09.1999 Nr. 1068- XIV über Ausfuhr, Einfuhr und Rückführung von Kulturgut (in englischer Sprache);
- Zollkodex der Ukraine Nr. 4495-VI vom 13.03.2012 ;
- Verordnung Nr. 984 vom 20.06.2000 über die Genehmigung der Form der Ausfuhrgenehmigung (vorübergehende Ausfuhr) von Kulturgütern aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine (in englischer Sprache);
- Gesetz der Ukraine Nr. 249/95- WR vom 29.06.1995 über Museen und Museumswesen;
- Gesetz der Ukraine Nr. 3814- XII vom 24.12.1993 über das nationale Archivgut, Archivstiftungen und Archiveinrichtungen;
- Richtlinien über Museumsstiftungen der Ukraine beschlossen durch die Verordnung des Kabinettministers der Ukraine Nr. 1147 vom 20.07.2000;
- Verfahrensregelungen für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung von Kulturgut, Ausfuhrabfertigung, Außerkraftsetzung der Genehmigung und Durchführung der Ausfuhrformalitäten beschlossen durch die Verordnung des Kabinettsministers Nr. 963 vom 25.11.2015;
- Gesetz der Ukraine Nr. 5203-VI vom 06.09.2012 über Administrative Dienstleistungen (welches die Verfahrensregelungen für die Ausfertigung der Ausfuhrgenehmigung (vorläufige Ausfuhr) von Kulturgut und Kontrollregelungen der Grenzüberschreitung der Ukraine beschlossen durch den Erlass des Kulturministers der Ukraine von 22.04.2002 Nr. 258, registriert im Justizministerium der Ukraine am 9.07.2002 Nr. 571/6859 außer Kraft setzte), geändert durch das Gesetz Nr. 2024-IX vom 27.01.2022;
Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird neben den bereits gesetzlich geregelten Ausfuhrverboten (siehe nachtsehend unter "Ausfuhrverbote") ausdrücklich auf ein generelles Ausfuhrverbot für Kulturgut hingewiesen, welches als gestohlen gemeldet ist. Dies betrifft insbesondere Museumsgegenstände und Archivdokumente, die mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen wie Inventarnummern, Stempeln usw. versehen sind.
Das Ministerium für innere Angelegenheiten der Ukraine hat eine Datenbank mit als gestohlen gemeldeten Gegenständen bereitgestellt. Eine gesonderte Registrierung vor der Nutzung dieser Datenbank ist nicht notwendig. Zudem ist eine Recherche in der Interpol-Datenbank möglich, für die allerdings eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: Emergency Red List für besonders gefährdetes Kulturgut aus der Ukraine.