kulturgutschutz deutschland

Tschechische Republik

Gesetz Nr. 214/2002 Coll. vom 25. April 2002 über die Ausfuhr bestimmter Kulturgüter aus dem Zollbereich der Europäischen Union (englische Übersetzung, Achtung: bezieht sich noch auf Vorgängerversion der VO (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern.

Gesetz Nr. 20/1987 Coll. – Gelistete Kulturdenkmäler und Nationaldenkmäler

Gesetz Nr. 122/2000 Coll. vom 7. April 2000 über den Schutz musealer Sammlungen (englische Übersetzung)

Gesetz Nr. 499/2005 Coll. – Archivdokumente

Gesetz Nr. 71/1994 Coll. vom 23. März 1994 über die Veräußerung und die Ausfuhr von Objekten kulturellen Werts (englische Übersetzung) nach Gesetz Nr. 20/1987, Nr. 122/2000 und Nr. 499/2004

Gesetz des Tschechischen Nationalrates vom 30. März 1987 über die Erhaltung nationaler Wahrzeichen (englische Übersetzung)

Gesetz des Tschechischen Nationalrates vom 30. März 1987 über die Pflege von Staats-Monumenten (englische Übersetzung)

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Tschechien hat einen umfassenden, nicht abschließenden Katalog geschützter Kulturgüter, für welche es einer Ausfuhrgenehmigung bedarf. Dieser ist sehr stark an den künstlerischen Objekten des Jugendstils und volkstümlichen Objekten orientiert, so dass eine Vielfalt von Objekten der angewandten Kunst und der Heimatkunst geschützt sind. Für die Objektkategorien bestehen verschiedene Alters- und Wertgrenzen.

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