kulturgutschutz deutschland

Slowakei

Gesetz Nr. 49/2002 Coll. über den Schutz von Denkmälern und historischen Stätten (betrifft die Ausfuhr nationaler Kulturdenkmäler - englisch)

Gesetz Nr. 206/2009 Coll. über Museen und Galerien sowie über den Schutz von Objekten kulturellen Werts (betrifft die Ausfuhr von Sammlungsstücken - englisch)
Gesetz Nr. 207/2009 Coll. über die Bedingungen für die Ausfuhr und die Einfuhr von Objekten kulturellen Werts (englisch)

Gesetz Nr. 126/2015 Coll. über Bibliotheken (betrifft die Ausfuhr historischer bibliothekarischer Dokumente und historischer Bibliothekssammlungen - englisch)

Gesetz Nr. 395/2002 Coll. über Archive und Register (betrifft die Ausfuhr von Archivdokumenten - englisch)

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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