Österreich
Die Rechtsgrundlagen des österreichischen Kulturgut- und Denkmalschutzes finden Sie zentral auf den Webseiten des Bundesdenkmalamtes.
Bestimmung über die Ausfuhr von Kulturgütern trifft insbesondere Abschnitt 3 (§§ 16 ff.) des Denkmalschutzgesetzes.
In Österreich dient das Denkmalschutzgesetz (BGBI. Nr. 533/23) dem Schutz von Kulturgut. Neben einem Zerstörungs- und Veränderungsverbot beinhaltet es das für bestimmte bewegliche Kulturgüter relevante Ausfuhrverbot. Aufgrund der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union (EU) sind bei einer Ausfuhr von Kulturgut aus der EU zusätzlich europarechtliche Bestimmungen zu beachten. Die Kontrolle der Bewilligungen bei einer Ausfuhr aus der EU wird vom Zoll wahrgenommen. Die mit 1. Januar 2000 in Kraft getretene Novelle (BGBI. Nr. 170/1999) integrierte unter anderem das Ausfuhrverbotsgesetz.
Denkmalschutzgesetz, Bundesgesetz vom 25.9.1923 BGBl. Nr. 533/23 (DMSG), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013
Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG), BGBl. I Nr. 19/2016
Englische Übersetzung: https://bda.gv.at/de/english/
Federal Act on the Protection of Monuments Due to Their Historic, Artistic or Other Cultural Significance (Monument Protection Act – MPA)
EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).
Weitere Informationen zur Rechtslage können über die EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).