kulturgutschutz deutschland

Moldau, Republik

Gesetz Nr. 280 vom 27.12.2011 zum Schutz von beweglichem kulturellen Eigentum (Legea Nr. 280 din 27.12.2011 privind protejarea patrimoniului cultural mobil),
Anordnung Nr. 147 vom 16.5.2015 (Ordinul nr. 147 din 16 mai 2013) zur Anerkennung der Kategorien von beweglichen kulturellen Objekten, dem Erfordernis von Ausfuhrzertifikaten für die Ausfuhr und Ausfuhrdokumentationsformularen, veröffentlicht in der Official Gazette Nr. 99-102 vom 25.4.2014.

Es gibt eine russische, aber keine englische oder deutsche autorisierte Fassung der Gesetzgebung.

Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Südosteuropa.

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