kulturgutschutz deutschland

Luxemburg

Gesetz vom 25. Februar 2022 über das kulturelle Erbe, in Kraft getreten am 3. März 2022 (Loi du 25 février 2022 relative au patrimoine culturel)

Gesetz zur Ausfuhrkontrolle (und weiterer Regelungsgehalte, vgl. französischsprachigen Titel) vom 27. Juni 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt (Mémorial) A Nr. 603 vom 20. Juli 2018)

Gesetz vom 18. Juli 1983 zur Bewahrung und zum Schutz von Nationalen Orten und Nationalmonumenten (Loi du 18 juillet 1983 concernant la conservation et la protection des sites et monuments nationaux)

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor.

Generell wird für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Ausfuhr in Drittstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt.

Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

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