kulturgutschutz deutschland

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Als Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, Codice dei beni culturali e del paesaggio wird die Gesetzesverordnung Nr. 42 vom 22.1.2004 bezeichnet, die die Aktivitäten zum Schutz und zur Nutzung von Kulturgütern umfassend und einheitlich regelt. Erfasst wird auch der internationale Verkehr von Kulturgütern. Kapitel 5 Abschnitt I Artikel 64 - 76 behandelt detailliert die Verfahren beim Verkehr von Kulturgütern. Das Gesetz wurde bereits durch das am 29. August 2017 in Kraft getretene Gesetz Nr. 124 vom 2. August 2017 modifiziert und erfährt nun aktuell durch das am 23. März 2022 in Kraft getretene Gesetz vom 9. März 2022 mit "Bestimmungen über Straftaten gegen das Kulturgut" (im Original) Änderungen, beispielsweise durch die Streichung des Art. 174. Hauptsächlich ändert und ergänzt dieses Gesetz jedoch das nationale Strafgesetzbuch, indem es dort den "Abschnitt VIII-bis, Straftaten gegen das Kulturgut" einführt.

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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