kulturgutschutz deutschland

Island

Gesetz zur Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgütern, Gesetz Nr. 105 aus 2001 vom 31. Mai 2001 (nur in isländischer Sprache) (Lög um flutning menningarveromaeta úr landi og um skil menningarveromaeta til annarra landa)

Hinweis: Dieser Gesetzestext ist weder in deutscher noch in englischer Übersetzung verfügbar. Zur ersten Orientierung bietet sich die Nutzung privater Online-Übersetzungsprogramme an. Bei diesen computergestützten Übersetzungsleistungen besteht allerdings keine Gewähr für die Genauigkeit, Korrektheit oder Verlässlichkeit der angebotenen Übersetzungen.

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Islands geprüft wurde.

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