kulturgutschutz deutschland

Estland

Die Binnenmarktausfuhr, die Drittstaatenausfuhr und der Import von Kulturgütern wird speziell geregelt im Intra-Community Transport, Export and Import of Cultural Objects Act (Englisch)

Der Export in Drittstaaten wird außerdem durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt

Außerdem: Kulturerbe-Erhaltungs-Gesetz (Heritage Conservation Act) (Englisch):

Museumsgesetz (Museums Act) (Englisch)

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Mit Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sollten Sie Cookies nicht akzeptieren, können Sie über "Ablehnen" der Verwendung von Cookies widersprechen.

Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OK