kulturgutschutz deutschland

Dänemark

Nationale Rechtsgrundlagen:

Gesetz Nr. 332 zum Schutz von Kulturgütern in Dänemark vom 4.6.1986 mit Änderungen (The Act No. 332 on Protection of Cultural Assets in Denmark, in englischer Sprache, Bekendtgørelse af lov om sikring af kulturværdier i Danmark)

Verwaltungsanordnung Nr. 404 zum Schutz von Kulturgütern in Dänemark (Executive Order No. 404 of 11.6.1987 on Protection of Cultural Assets in Denmark,in englischer Sprache)

Gesetz Nr. 521 über die Rückgabe von gestohlenen oder illegal ausgeführten Kulturgütern (Lov om tilbagelevering og overførelse af stjålne eller ulovligt udførte kulturgenstandenur - in dänischer Sprache verfügbar, The Act No. 521 on Return and Transfer of Stolen or Illictly Exportes Cultural Objects)

Museumsgesetz, Nr. 473 vom 7.6.2001 mit Änderungen in konsolidierter Fassung Nr. 358 vom 8.4.2014 (The Museums Act)

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die  EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

Die Bewertung erfolgt anhand der Rechtsgrundlagen, wie sie staatlicherseits abrufbar sind, und den staatlichen, online verfügbaren Informationen (vgl. Verlinkungen).

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