kulturgutschutz deutschland

Belgien

Der Kulturgutschutz ist bundesweit geregelt im Gesetz über die Rückgabe der Kulturgüter, die illegal einen fremden Staat verlassen haben (Loi relative à la restitution de biens culturels ayant quitté illicitement le territoire de certains Etats étrangers, Dossier numéro 1996-10-28/54). Das Gesetz vom 28.10.1996 wurde zuletzt mit Gesetz vom 23.5.2016 geändert (Dossier numéro 2016-05-04/09).

Hierneben besteht ein Dekret der Föderation Wallonie-Brüssel zu den Kulturgütern und zum kulturellen Erbe der Französischen Gemeinschaft vom 11.7.2002 (Décret relatif aux biens culturels mobiliers et au patrimoine immatériel de la Communauté française).

EU-Vorschriften
Die Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Europäischen Zollgebiet wird durch die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 1) geregelt. Die Ausfuhr in den Binnenmarkt unterliegt allerdings den nationalen Regelungen, die evtl. bzgl. der Wert- und Altersgrenzen der geschützten Objektkategorien von der Verordnung abweichen (Übersicht hierzu).

Weitere Informationen zur Rechtslage können über die EUR-Lex Datenbank abgefragt werden. Eine spezielle Datenbank für die kulturgutschutzrelevanten Regelungen hält die EU ebenfalls vor. Zudem stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

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