kulturgutschutz deutschland

Australien

Export national wertvollen Kulturguts:
Protection of Movable Cultural Heritage Act 1986 (PMCH Act)
und
Protection of Movable Cultural Heritage Regulations 1987 (PMCH Regulations),
beides zuletzt geändert 2016.

Export von Bergungsgegenständen aus historischen Schiffswracks der Commonwealth Gewässer:
Historic Shipwrecks Act 1976

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Der australische Kulturgutschutz ist in Protection of Movable Cultural Heritage Act 1986 (PMCH Act) und in den Protection of Movable Cultural Heritage Regulations 1987 (PMCH Regulations) geregelt.

Er kennt verschiedene Kulturgutkategorien. Den Kategorien folgend gibt es Objekte für die ein absolutes Ausfuhrverbot besteht und solche, deren Ausfuhr unter Genehmigungsvorbehalt steht. Sonderregelungen bestehen für Schiffswracks. Exportverantwortliche Stelle ist das Department of Communications and the Arts.

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