kulturgutschutz deutschland

Thailand

Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausfuhr von kulturellen Objekten im Königreich Thailand sind das Gesetz zu alten Monumenten, Antiken, Kunstobjekten und Nationalmuseen (Act on Ancient Monuments, Antiques, Objects of art and National Museums) B.E. 2504 (1961),zuletzt geändert mit Gesetz zu Alten Monumenten, Antiken, Kunstobjekten und Nationalmuseen, Nr. 2, B.E2535 (1992).
In Thailand besteht eine Spezialregelung zum Schutz von Archiven im Gesetz über nationale Archive B.E: 2556 (2013).

Regelungen, Verfahren und Voraussetzungen einer Ausfuhrgenehmigung sind in einer Ministerialverordnung geregelt.

Es gibt eine Übersetzung der Gesetze. Sie ist auf der Homepage des Ministeriums für schöne Künste zu finden: http://www.finearts.go.th/

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Mit Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sollten Sie Cookies nicht akzeptieren, können Sie über "Ablehnen" der Verwendung von Cookies widersprechen.

Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OK