kulturgutschutz deutschland

Irak

Das irakische Gesetz für Kulturgüter, Nr. 55  des Jahres 2002 (nicht verbindliche englische Übersetzung)

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Achtung: Embargo-Regelungen
Besonders hinzuweisen ist auf EU-einheitliche Regelungen für Kulturgüter aus dem Irak, die ein Ein- und Ausfuhr- sowie Handelsverbot für Kulturgüter vorsehen. Für den Irak gilt das umfassende Verbot für solche Kulturgüter dann nicht, wenn die Güter nachweislich vor dem 6. August 1990 ausgeführt wurden. Die Nachweispflicht liegt hier beim Besitzer des jeweiligen Objekts. Der Verstoß gegen diese Verbote stellt nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Straftat dar, mindestens jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus dem Irak gemäß der Notfall-Liste aus 2003 und der aktuellen Notfall-Liste aus 2015.

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