kulturgutschutz deutschland

Indien

Der Indische Kulturgutschutz ist in dem Antiquities an Art Treasures Act (52/1972) geregelt. Dieser wird ergänzt durch die Antiquities an Art Treasures Rues aus 1973, die die Zentralregierung gemäß der Ermächtigungsregelung in Sec. 31 des Antiquities an Art Treasures Act erlassen hat, und die den Gesetzestexten der UNESCO-Datenbank beiliegen.

Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO die nationale Gesetzgebung zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Indiens geprüft wurde.

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