kulturgutschutz deutschland

Bhutan

Das Gesetz über bewegliches kulturelles Eigentum von Bhutan, 2005 (The moveable cultural property act of Bhutan, 2005) ist am 29. Nov. 2005 in Kraft getreten.

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Bhutans geprüft wurde.

Das Gesetz in Bhutan hat verschiedene parallele Regelungen für die Ausfuhr von monastischem Kulturgut (Art. 3 ff.), von staatlichem Kulturgut (Art. 17 ff.), von Kulturgut von Gebietskörperschaften (Art. 23 ff.) und von privatem Kulturgut (Art. 36 ff). Der allgemeine Teil des Gesetzes, der für alle anderen Teile greift, ist ab Art. 45 ff am Ende des Gesetzes geregelt.

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