kulturgutschutz deutschland

Aserbaidschan

Gesetz der Republik Aserbaidschan über Kultur (21. Dezember 2012) in Originalsprache.

Hinweis: Dieser Gesetzestext ist weder in deutscher noch in englischer Übersetzung verfügbar. Zur ersten Orientierung bietet sich die Nutzung privater Online-Übersetzungsprogramme an. Bei diesen computergestützten Übersetzungsleistungen besteht allerdings keine Gewähr für die Genauigkeit, Korrektheit oder Verlässlichkeit der angebotenen Übersetzungen.

Dekret Nr. 293 vom 29.08.2014 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan über die vorläufige Ausfuhrregelung für Kulturgut im Rahmen von Messen, Wanderausstellungen, Rekonstruktionsarbeiten, Präsentationen und zur Organisation internationaler Veranstaltungen

Dekret Nr. 294 vom 29.08.2014 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan über die Regelung von Export, Import und Transit durch das Territorium der Republik Aserbaidschan

Dekret 4/1 vom 10 Juni 2015 vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Aserbaidschan

Teilweise stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO die nationale Gesetzgeung zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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