kulturgutschutz deutschland

Tunesien

Gesetz Nr. 94-35 vom 24.2.1994 zum Erlass eines Kodex zum Schutz des archäologischen und historischen Erbes und der traditionellen Künste (Code du patrimoine archélogique, historique et des arts traditionnels, promulgué par la loi n° 94-35 du 24 février 1994/Law No. 94-35 dated 24 February 1994 relating to the issuance of the code fthe protection of archeological and historical heritage and traditional arts), zuletzt geändert durch Gesetzeserlass Nr. 2011-43 vom 25.5.2011 (Décret-loi n° 2011-43 du 25 mai 2011, modificant et complétant le code du patrimoine archéologique, historique et des arts traditionels/Degree-law No. 2011-43 dated 25 May 2011, amending and completing the archeological historical heritage and traditional arts code)

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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