kulturgutschutz deutschland

Mauritius

Die Ausfuhr von Kulturgütern wird geregelt im National Heritage Fund Act 2003.

Die folgenden Verordnungen wurden auf Grundlage von Sektion 12 und 23 des National Heritage Fund Act 2003 erlassen:

Nationale Kulturerbeverordnung (fossile Überreste) 2006, und

Nationale Kulturerbeverordnung (Bezeichnung von fossilen Hinterlassenschaften in Mare aux Songes) 2006.

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Mit Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Sollten Sie Cookies nicht akzeptieren, können Sie über "Ablehnen" der Verwendung von Cookies widersprechen.

Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

OK