kulturgutschutz deutschland

Kamerun

Gesetz Nr. 2013/003 vom 18. April 2013 zum kulturellen Erbe Kameruns (Loi n°2013/003 du 18 avril 2013 régissant le patrimoine culturel au Cameroun)

Vorgängerregelung war das Gesetz Nr. 91/008 vom 30. Juli 1991 (Loi N° 91/008 du 30 Juil. 1991 portant protection du patrimoine culturel naturel national).

Ergänzende Informationen zum nationalen Recht können auch über die Gesetzesdatenbank der Website African-Archaeology.Net abgefragt werden. Diese Datenbank wird von der „Society of Africanist Archaeologists (SAFA)betrieben. SAFA ist eine Berufsorganisation, die eine Mehrheit der auf Afrika spezialisierten Archäologen vertritt. Andere Institutionen existieren auf regionaler Ebene (z. B. die Southern African Association of Archaeologists).

Zugang zu den nationalen Rechtsgrundlagen stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Die Bewertung erfolgt anhand der der UNESCO vorliegenden Rechtsgrundlagen. Die Bewertung steht daher unter dem Vorbehalt, dass sie bislang nicht von Seiten Kameruns geprüft wurde.

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Kamerun gemäß der Roten Liste für Afrika.

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