kulturgutschutz deutschland

Gabun

- Das Gesetz Nr. 2/94 vom 23. Dezember 1994.
- In Art. 1 heißt es, dass durch dieses Gesetz Kulturgüter vor Zerstörung, Altern, Verwandlung, Ausgrabung, Entfremdung und illegaler Ausfuhr und Einfuhr geschützt werden sollen.
- Es gilt für öffentliche und private Kulturgüter, deren Schutz dem allgemeinen Interesse dient.

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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