kulturgutschutz deutschland

Algerien

Gesetz 98-04 vom 15. Juni 1998 bezüglich des Schutzes des Kulturerbes

Loi 98-04 du 15 juin 1998 relative à la protection du patrimoine culturel

Ausweislich der Internet-Seite der algerischen Botschaft soll das Gesetz 98-04 in nächster Zeit (Stand: 16. April 2016) mit dem Ziel der schärferen Ahndung des illegalen Handels mit Kulturgut geändert werden (Quelle: http://www.algerische-botschaft.de/kultur/details/article/1127.html).

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Dieser Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 ist ebenfalls Vertragsstaat des 1995 UNIDROIT-Übereinkommens über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (UNIDROIT CONVENTION ON STOLEN OR ILLEGALLY EXPORTED CULTURAL OBJECTS, Rom, 24 June 1995), das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist. Die nationalen Rechtsgrundlagen werden daher teilweise auch von der Datenbank der WIPO angezeigt.

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