kulturgutschutz deutschland

Ägypten

In Ägypten wurden mehrere Gesetze und Vorschriften erlassen, um Kulturgüter zu schützen und ihren Export und den Handel mit ihnen zu verbieten.

Gegenwärtig findet das Antikengesetz Nr. 117 aus dem Jahr 1983 in seiner Fassung aus dem Jahre 2010 Anwendung.

Dieses Gesetz zielt auf den Schutz der Kulturgüter und das Verbot des Handels mit diesen Kulturgütern ab. Es regelt auch den Besitz von solchen Objekten und bestimmt die Art und Weise der Aufsicht und Kontrolle durch die zuständige Behörde für den Schutz der Kulturgüter.

Weitere nationale Gesetzgebung stellt die mehrsprachige Datenbank der UNESCO zur Verfügung. Eine Broschüre zur Funktionalität dieser Datenbank finden sie hier. Eine weitere Informationsquelle zu nationalstaatlichen Kulturgutschutzgesetzen ist die Datenbank "Sharing electronic Resources and Laws on Crime" (SHERLOC) des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).

Achtung: Einzelne Objektkategorien der Kulturgüter dieses Staates sind von dem Internationalen Museumsrat ICOM in den sog. Roten Listen des besonders gefährdeten kulturellen Erbes aufgenommen: besonders gefährdetes Kulturgut aus Ägypten

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