Das Kulturgutschutzgesetz von 2016
Deutschland hat 2016 mit einer umfassenden Reform das Kulturgutschutzrecht modernisiert und damit das deutsche Recht an EU- und internationale Standards, vor allem an das UNESCO-Übereinkommen von 1970, angepasst.
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Am 6. August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft getreten. Das KGSG schützt Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität unseres Landes besonders wichtig ist ("national wertvolles Kulturgut"), aber auch solches Kulturgut, welches von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird.
Hierzu vereint das Gesetz erstmals alle bundesweit geltenden Bestimmungen zum Abwanderungsschutz und zur Rückgabe von Kulturgut in einem einheitlichen Gesetz. Die Neufassung der bisherigen Regelungen wird durch zahlreiche Neuregelungen und Vereinfachungen ergänzt.
Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Regelungsinhalten finden Sie unter der Rubrik Kernpunkte.