kulturgutschutz deutschland

Wie erkenne ich geschütztes Kulturgut?

Das Risiko, mit den Kulturgutschutz-Bestimmungen eines Reiselandes in Konflikt zu geraten, lässt sich für Reisende bei Beachtung der folgenden Regeln deutlich verringern:

  • Sofern ernsthafte Zweifel an der Kulturguteigenschaft eines Objektes bestehen, sollte man in jedem Fall fachlichen Rat einholen. Ansprechpersonen bei den zuständigen Behörden bieten die Staateninformationen in diesem Portal.
  • Zeitgenössische „kulturelle Massenware" wird nicht geschützt. Kein Staat erhebt Einwände, wenn Reisende Stücke aus aktueller Produktion ausführen. Kunstgewerbe und typische Reiseandenken unterliegen zumindest dann keinem Schutz, wenn sie gerade zum Zweck des Verkaufs an Reisende produziert werden (z.B. Nachbildungen antiker Gegenstände etc., günstige Massenware). Der Kulturgutschutz bezieht sich in der Regel nur auf Original-Objekte, nicht auf Kopien.
  • Je älter ein Objekt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es unter Schutz steht. Große Vorsicht ist insbesondere geboten bei archäologischen Funden, die in der Mehrzahl der Reiseländer unter Schutz stehen und oftmals mit einem absoluten Ausfuhrverbot belegt sind.
  • Die Tatsache, dass man ein Objekt in freier Natur findet (die antike Scherbe an einem Strand, ein Fossil an einer Felsenabbruchkante) hat für den u.U. strengen Schutzstatus des Objektes zumeist keine Bedeutung, auch wenn es sich aus touristischer Sicht um eine „herrenlose Sache“ handeln mag.
  • Je professioneller, offener und vor allem „offizieller“ ein Verkauf stattfindet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkauf und die Ausfuhr unproblematisch sind. Der Museumsshop eines staatlichen Museums wird Repliken, jedoch keine geschützten Originale anbieten. Gleiches gilt für Objekte, die aus der offenen Auslage einer festen Händlerin oder eines festen Händlers stammen.
  • Je „konspirativer“ ein Angebot in einem Reiseland unterbreitet wird, umso größere Vorsicht ist bei einem Ankauf geboten.
  • Erwerben Sie als antik / echt / archäologisch angebotene Objekte nur, wenn Sie hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Erwerbs und der Ausfuhr sicher sind. Anderenfalls: Greifen Sie lieber zu Nachbildungen oder alternativen Reiseandenken!

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