kulturgutschutz deutschland

Nordamerika

Eine Vielzahl von Kulturgütern der Staaten Mittelamerikas sind besonders gefährdet. Die betreffenden Objektkategorien sind in den vom Internationalen Museumsrat ICOM geführten Roten Listen zu Zentralamerika und Mexiko, Lateinamerika, Dominikanische Republik und Haiti verzeichnet.

Nachstehend finden sich - stetig erweitert - sowohl Informationen zu den Ausfuhrbestimmungen all jener Staaten Nordamerikas, die Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sind, als auch Informationen über Nicht-Vertragsstaaten (Jamaika).

Hinweis zum besseren Verständnis einzelner Begrifflichkeiten: Die Regelungen zum Kulturgutschutz in den Staaten Mittel- und Südamerikas haben teilweise eine besondere verfassungsrechtliche Verankerung, die damit einhergehen kann, dass Kulturgut rechtlich als Staatseigentum eingeordnet wird und spezielle Handelsbeschränkungen für bestimmte Kategorien von Kulturgütern bestehen.

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