Rückgaben im Bereich des Kulturgutschutzes
Der internationale Kulturgutschutz basiert auf dem Grundsatz, dass illegal aus einem Herkunftsstaat verbrachtes Kulturgut nicht legal nach Deutschland eingeführt werden kann. Gelangt Kulturgut dennoch illegal nach Deutschland, so hat der Herkunftsstaat unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen einen Rückgabeanspruch. Kulturgutrückgaben sind für die Bewahrung des kulturellen Erbes und der kulturellen Identität von Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften von essentieller Bedeutung.
Seit Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) im Jahr 2016 bestehen erstmals rechtliche Rahmenbedingungen, die zu einem substanziellen Anstieg von Rückgaben führen: Während unter Geltung des Kulturgüterrückgabegesetzes von 2007 aufgrund zu hoher Anspruchsvoraussetzungen keine einzige Rückgabe erzielt werden konnte, sind in den ersten Jahren seit Inkrafttreten des KGSG bereits zahlreiche Rückgaben mit über tausend Einzelobjekten an Herkunftsstaaten weltweit erfolgt. Diese Rückgaben schließen sowohl Rückgaben auf Grundlage des Gesetzes ein, als auch Rückgaben, die jenseits eines rechtlichen Anspruchs auf Basis einer Einigung erzielt werden konnten.
Erfolgreiche Rückgabeverfahren erfordern eine enge internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Beispielhaft für diese erfolgreiche Zusammenarbeit steht folgende Auswahl von Kulturgutrückgaben:
Diverse Kulturgüter an Italien zurückgegeben
Kulturstaatministerin Claudia Roth hat am 18. März 2022 fünf illegal in Deutschland gehandelte Kunstobjekte an Italien zurückgegeben. In der italienischen Botschaft in Berlin überreichte sie eine kleine massive Goldmünze, ein großformatiges Gemälde, ein mittelalterliches Manuskript, ein antikes Weinmischgefäß (sog. „Krater“) und eine aus dem 16. Jahrhundert stammende Pergamentminiatur. Diese fünf Objekte wurden aus ihrem Herkunftsland Italien geschmuggelt, galten teils Jahrzehnte lang als verschollen und sind schließlich in Deutschland wiederentdeckt worden.
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Maya-Artefakte nach Mexiko und Guatemala zurückgekehrt
Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt förderte im November 2020 im Rahmen einer Suchgrabung einen ein Kubikmeter großen Kunststofftank zutage, der vierzehn Jahre lang unterhalb eines Wohnhauses vergraben gewesen war. Dieser enthielt unter anderem dreizehn Maya-Artefakte aus dem heutigen Mexiko bzw. aus Guatemala, deren Authentizität wissenschaftlich verifiziert wurde.
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Antike Münzen an Bulgarien zurückgegeben
In Bayern entdeckten zwei Polizisten bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im April 2011 einen Sack mit über hundert antiken Münzen im Handschuhfach eines Wagens. Im Motorraum befanden sich weitere siebenhundert Münzen, eine Vase und eine Gewandnadel (sogenannte „Fibel“). Sämtliche Gegenstände stellten sich bei der späteren wissenschaftlichen Untersuchung als antike Originale heraus, die aus einer Raubgrabung in Bulgarien stammen.
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Bronzehelm und zahlreiche weitere Kunstschätze an Italien zurückgegeben
Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie im Hauptquartier der Carabinieri in Rom wurden im Juni 2023 insgesamt vierzehn Kunstobjekte durch den deutschen Botschafter in Rom sowie Vertreterinnen und Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des bayerischen Landeskriminalamts an Italien zurückgegeben. Die Objekte waren illegal aus Italien ausgeführt worden und stammten zum Teil aus Diebstählen oder Raubgrabungen.
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Ägyptische Sargmasken und Steinreliefs zurückgegeben
Im Sommer 2017 wurden in Süddeutschland durch Zufall zwei Sargmasken und zwei Kalksteinreliefs, die augenscheinlich aus der Spätzeit des Alten Ägypten stammten, entdeckt. Ein Gutachten bestätigte, dass die mit Hieroglyphen versehenen Reliefs Teil des Felsengrabs des Wesirs von Bakenrenef in Sakkara waren und damit aus der 26. Dynastie, 740 bis 525 v. Chr., stammen. Die beiden Sargmasken, zwei Kopfdarstellungen, sind sogar wesentlich älter; sie stammen aus der Zeit zwischen 1300 bis 1500 v. Chr.
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Antike Marmorbüste „Antonia Minor“ an Spanien übergeben
Die römische Portraitbüste der Antonia Minor („Antonia die Jüngere“, entstanden ca. 50 n. Chr.) wurde im Jahr 2010 aus dem Burgpalast des andalusischen Dorfes Bornos gestohlen. Acht Jahre später entdeckte ein spanischer Archäologieprofessor die Marmorbüste zufällig in einer Ausstellung.
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Holzengel ziert künftig wieder tschechische Kirche
Am 14. März 1994 stellten Bewohner des tschechischen Dorfes Kozojedy fest, dass in der barocken Kapelle St. Wenceslas die Altarfigur fehlte, die Jahrhunderte lang Bestandteil des aus dem 18. Jahrhundert stammenden Altars gewesen war.
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Gemälde „Jesus bei Martha und Maria“ an Frankreich zurückgegeben
Fast ein halbes Jahrhundert ist es her, dass das Gemälde „Jesus bei Martha und Maria“ des Künstlers Théodore Chassériau aus der Kirche St. Marie-Madeleine im französischen Marcoussis gestohlen wurde. Das Gemälde ist seit 1950 in Frankreich in die Liste national geschützter Kulturgüter eingetragen.
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Tonfiguren nach Mexiko zurückgekehrt
Im September 2021 sind zwei Tonfiguren, eine Figurine und ein Henkelgefäß an die Vereinigten Mexikanischen Staaten zurückgegeben worden. Die Figuren werden der Teotihuacán-Kultur aus dem Hochtal Mexikos zugeordnet und wurden vermutlich zwischen 200 und 600 n. Chr. gefertigt.
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Ikone des Erzengels Michael nach Polen zurückgekehrt
Im Jahr 1990 war eine Ikone des Erzengels Michael samt ihres aufwändig mit Edelsteinen und Silber verzierten Rahmens aus dem Museum für Ermland und Masuren, Polen, gestohlen worden. Ein Mitarbeiter dieses Museums stieß im Sommer 2020 auf der Webseite des Ikonen-Museums Recklinghausen auf ein Objekt.
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