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Frau im Museum

National wertvolles Kulturgut schützen

Um das kulturelle Erbe zu schützen und für die Öffentlichkeit zu erhalten, bedarf es auch Regelungen, die eine Abwanderung von für Deutschland ganz besonders bedeutsamen Zeugnissen dieses Erbes ins Ausland verhindern. Diese außergewöhnlichen Zeugnisse der kulturellen Geschichte können Deutschland zwar noch für Ausstellungen verlassen, eine dauerhafte Ausfuhr ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Regelungen dieser Art gelten in Deutschland bereits seit 1919.

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