kulturgutschutz deutschland

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust bilden zusammen die Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Bestimmungen.

Die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Schutz des Kulturgutes beruhen insbesondere auf drei Quellen:

  • Nationales Recht
  • Recht der Europäischen Gemeinschaft
  • Internationales Recht (Völkerrecht)

Das nationale Kulturgutschutzrecht besteht dabei zum einen aus den Regelungen des Bundesgesetzgebers (Kulturgutschutzgesetz, KGSG) sowie aus Regelungen der Landesgesetzgeber, insbesondere im Bereich des Denkmalschutzrechts.

Das EU-Recht unterteilt sich in Rechtsakte, die unmittelbare und vorrangige Anwendung finden und solche, die den nationalen Gesetzgebern umzusetzende Vorgaben machen.

Darüber hinaus hat sich der deutsche Gesetzgeber im Rahmen von völkerrechtlichen Übereinkommen verpflichtet, in seinem nationalen Recht Regelungen zu treffen, die die Rückgabe ausländischen Kulturgutes ermöglichen, wenn dieses unrechtmäßig aus dem Herkunftsstaat ausgeführt wurde oder aufgrund eines bewaffneten Konflikts nach Deutschland gelangt ist.

Das nachfolgende Schaubild zeigt das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander:

Verhältnis der RechtsquellenRechtsquellen des nationalen Rechts - schematische Darstellung

Nationaler Kulturgutschutz

Die nationalen Bestimmungen des Kulturgutschutzrechts vereinen unterschiedliche Regelungsziele. Einerseits geht es um den Schutz von deutschem Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung oder Verbringung in das Ausland, andererseits um den Respekt für und die Rückgabe von Kulturgut fremder Staaten, wenn dieses seinen Herkunftsstaat unrechtmäßig verlassen hat. Wichtigste Rechtsquelle des nationalen Rechts ist das KGSG. Daneben bestehen landesrechtliche Regelungen im Bereich des Denkmalschutzes und der Archive.

Europäischer Kulturgutschutz

In den Bereich der unmittelbar anwendbaren europäischen Regelungen fallen solche zum Schutz von Kulturgut vor der Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU (Verordnung (EG) Nr. 116/2009). Außerdem fallen hierunter die Regelungen über die Einfuhr, Ausfuhr und den Handel mit syrischem Kulturgut (Verordnung (EU) Nr. 1332/2013) und irakischem Kulturgut (Verordnung (EG) Nr. 1210/2003) sowie die Regelungen der Verordnung (EU) 2019/880 (Auszug) des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern.

Daneben bestehen weitere europarechtliche Bestimmungen im Bereich der Rückgabe von Kulturgut zwischen den Mitgliedstaaten, für den Fall, dass dieses unrechtmäßig aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde (Richtlinie 2014/60/EU). Diese Bestimmungen sind von den nationalen Gesetzgebern in ihr nationales Recht zu übertragen. Deutschland ist dieser Verpflichtung im KGSG nachgekommen.

Mehr Informationen finden Sie in der Rubrik zu den europarechtlichen Rechtsgrundlagen.

Internationaler Kulturgutschutz

Der internationale (völkerrechtliche) Kulturgutschutz ist die Summe aller Regelungen, die aufgrund internationaler Verträge (Konventionen oder Übereinkommen) besondere Rechtsnormen für Kulturgüter schaffen. Die jeweiligen Konventionen werden oft von internationalen Organisationen, wie der UNESCO oder dem Europarat ausgearbeitet.

Diese internationalen Konventionen regeln den globalen Schutz von Kulturgütern. Zu den Zielen gehören:

  • Schutz des Weltkulturerbes vor Zerstörung und Plünderung
  • Gewährung gegenseitiger Rückgabeansprüche der Staaten untereinander
  • Verhinderung der illegalen Einfuhr und Ausfuhr von geschütztem Kulturgut

Einige spezielle Übereinkommen thematisieren aber auch den Kulturgutschutz in Friedens- und in Kriegszeiten.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik über die Völkerrechtlichen Bestimmungen.

Verhaltenskodizes

Über nationale und internationale Rechtsbestimmungen hinaus existieren auch berufsständische Regelungen, sogenannte „Gebräuche des Handels“ und Selbstverpflichtungserklärungen von Verbänden, die oft in verschiedenen Verhaltenskodizes festgeschrieben sind.
Diese Verhaltenskodizes sind zwar keine Rechtsnormen, sie sehen aber Sorgfaltspflichten und bei Verstößen Sanktionsmaßnahmen für die Verbandsmitglieder vor und begründen unter Umständen auch eine erhöhte Haftung gegenüber Dritten.

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