Sammlerinnen und Sammler
Viele private Sammlerinnen und Sammler kultureller Güter machen sich durch persönliches Engagement in besonderer Weise um die Kulturnation Deutschland verdient. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zum Kulturgutschutzgesetz (KGSG), die für Sammlerinnen und Sammler von besonderem Interesse sind.
Das KGSG erkennt an, dass die Interessen der Sammlerinnen und Sammler von Kulturgut ebenso vielfältig sind, wie die Sammlungslandschaft.
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Aus diesem Grund enthält das KGSG neben solchen Regelungen, die alle privaten Sammler betreffen, auch Regelungen, die jeweils primär für inländische oder ausländische Sammler von Bedeutung sind.
Nachfolgend werden alle relevanten Regelungsbereiche des Gesetzes für Sammler in ihrer Eigenschaft als Eigentümer und Leihgeber von Kulturgut vorgestellt.
Spezielle Hinweise für die Bereiche Münzen und Briefmarken sowie den Bereich paläontologischer Objekte, die der Handreichung zum KGSG entnommen sind, finden Sie hier:
Erläuterungen zu Münzen und Briefmarken
Erläuterungen zu paläontologischen Objekten
Die Erläuterungen zu Münzen werden ergänzt um eine Übersicht, die eine Orientierung dazu gibt, welche unterschiedlichen Schutzstandards für Münzen in anderen Staaten bestehen.