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  • Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes

    Nachstehend sind die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes der Länder zu finden. Sie enthalten die Eintragungen auf Grund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) in der Fassung vom 18. Mai 2007 und des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31. Juli 2016. Seit dem 1. August 2017 wird auch Archivgut in die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes eingetragen.

    Baden-Württemberg
    Bayern
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen
    Hamburg
    Hessen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Niedersachsen
    Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz
    Saarland
    Sachsen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein
    Thüringen

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